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Weg frei für Corona-Direkthilfen an kleine Firmen

Aufträge und Umsätze eingebrochen - aber laufende Kosten gehen weiter. Viele kleine Firmen stehen wegen der Corona-Krise mit dem Rücken zur Wand. Bundeszuschüsse sollen nun bald fließen.

Berlin (dpa) - In der Corona-Krise soll in den nächsten Tagen die Auszahlung von Direkthilfen an Millionen von kleinen Firmen, Soloselbstständigen und Freiberufler beginnen. Auch Landwirte sollen unterstützt werden.

Insgesamt geht es um Bundesmittel von bis zu 50 Milliarden Euro. Bund und Länder einigten sich auf eine Verwaltungsvereinbarung, wie das Finanz- sowie das Wirtschaftsministerium mitteilten. Dadurch könnten die Länder die Bundesmittel ab Montag abrufen, um Zuschüsse schnell und unbürokratisch auszuzahlen.

Wegen der drastischen Auswirkungen der Coronakrise fürchten viele Soloselbstständige um ihre Existenz - also etwa Musiker, Fotografen, Künstler, Heilpraktiker, Dolmetscher oder Pfleger. Viele Geschäfte mussten schließen, Messen, Veranstaltungen und Konzerte wurden abgesagt. Aufträge und Umsätze vieler Solo-Selbstständiger sind weggebrochen.

Ziel ist des Programms ist es, Liquiditätsengpässe bei Firmen zu überbrücken, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Konkret bekommen Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von 9000 Euro für drei Monate, Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, die Soforthilfen des Bundes gelten auch für Landwirte. "Denn ebenso wie für andere kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbständige ist auch die Not vieler Landwirte aktuell hoch." Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) sprach von einem wichtigen Signal für die Land- und Forstwirtschaft. "Erfolgreich haben wir uns dafür eingesetzt, dass die gesamte Branche unter den Schirm des Hilfsprogramms kommt." Ziel sei es, heimische Erzeugung zu unterstützen und aufrecht zu erhalten.

Die Antragsteller müssen versichern, durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten zu sein. Die Firmen dürfen sich nicht bereits am 31. Dezember in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Die Anträge können über Stellen der Ländern gestellt werden, meist sind dies staatliche Förder- oder Investitionsbanken.

Die Bundesregierung geht bei dem milliardenschweren Programm von drei Millionen Selbstständigen und Kleinstunternehmen aus, die es in Anspruch nehmen. Das Bundeskabinett hatte das Programm vor einer Woche beschlossen.

Altmaier sagte: "Damit reagieren wir auf die Not vieler kleiner Unternehmen, Selbstständiger, Freiberufler und Landwirte, die dringend auf diese Hilfen angewiesen sind." Die vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel von bis zu 50 Milliarden Euro könnten ab diesen Montag von den Ländern abgerufen werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte, es sei gut, dass Bund und Länder so eng zusammenarbeiteten, damit die Hilfe zügig bei den Betroffenen vor Ort ankomme.

Um die Milliardenhilfen für kleine Firmen sowie etwa mehr Gelder an Krankenhäuser finanzieren zu können, hatte der Bundestag am vergangenen Mittwoch einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro beschlossen. Dafür hatte der Bundestag eine Notfallregel bei der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse genutzt.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern und Jobs zu schützen, ist neben dem Programm für kleine Firmen etwa ein Rettungsfonds für große Unternehmen beschlossen worden, über den sich der Staat notfalls an angeschlagenen Konzernen beteiligen kann.

Daneben läuft für alle Firmen bereits ein Sonder-Kreditprogramm über die staatliche Förderbank KfW, um Liquidität von Unternehmen zu sichern. In der Wirtschaft gibt es allerdings Kritik am Hilfspaket. Wirtschaftsverbände fordern direkte Zuschüsse auch für mittelständische Unternehmen, außerdem seien Kreditanträge zu aufwendig und dauerten zu lange.

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