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Verjährung unumgänglich: Sommermärchen-Prozess bis 27. April ausgesetzt

Im Sommermärchen-Prozess wird es wegen Verjährung keinen Urteilsspruch geben.

Köln (SID) - Wie das Bundesstrafgericht in Bellinzona/Schweiz am Dienstag mitteilte, wird das Verfahren gegen Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger (74), seinen Amtsnachfolger Wolfgang Niersbach (69), den früheren DFB-Generalsekretär und -Schatzmeister Horst R. Schmidt (78) sowie den Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70) bis einschließlich 27. April ausgesetzt - bis zu diesem Tag hätte allerdings ein erstinstanzliches Urteil vorliegen müssen.

"Wenn es verjährt ist, kann ich keinen Freispruch kriegen, der natürlich sonst zwingend wäre. Wir haben nichts gemacht, das gilt auch für die anderen", hatte Zwanziger, der wie alle Angeklagten jegliche Vorwürfe zurückweist, in der Vorwoche dem SID gesagt.

Der Schweizer Justiz stehen noch heikle Wochen bevor. So brachte der Jurist Zwanziger bereits mögliche Schmerzensgeld-Forderungen ins Spiel: "Natürlich werden die Anwälte der vier Beschuldigten diese Frage sehr genau prüfen."

Zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist wird es jedenfalls nicht kommen. Bundesrätin und Justizministerin Karin Keller-Sutter stellte bereits Anfang April klar, dass ein Straftatbestand kaum nur wegen der Coronakrise, wegen der am 17. März bereits eine Unterbrechung bis zum 20. April beschlossen wurde, verjähre. "In der Regel ist schon davor im Verfahren etwas schiefgelaufen", sagte sie - auf den Sommermärchen-Komplex trifft dies besonders zu.

Aufgrund nicht protokollierter Geheimtreffen von Bundesanwalt Michael Lauber mit FIFA-Präsident Gianni Infantino steht etwa der Verdacht der Befangenheit im Raum. Dazu zogen sich die Ermittlungen in dem am 6. November 2015 eröffneten Verfahren und die Anklageerhebung viel zu lange hin. Erst am 9. März dieses Jahres, eineinhalb Monate vor der Verjährungsfrist, startete die Verhandlung im Tessin.

Die mittlerweile vielfach kritisierte Bundesanwaltschaft (BA) hatte Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Linsi vorgeworfen, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Der DFB trat in dem Prozess als Privatkläger auf.

Bereits im vergangenen Sommer war das Verfahren gegen den früheren OK-Boss Franz Beckenbauer (74) aufgrund dessen gesundheitlichen Zustandes abgetrennt worden. Dieser hatte 2002 ein Darlehen in gleicher Höhe vom inzwischen verstorbenen früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus erhalten, das Geld floss an den später lebenslang wegen Korruption gesperrten FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar. Der Zweck dieser Zahlung ist bis heute unklar.

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