Schneller Versand von Qualitätsakkus für Werkzeug, Notebooks, Digitalkameras uvm. Jetzt günstig bestellen!

Bund will Öffnung aller Geschäfte in Corona-Krise erlauben

Das Corona-Infektionsgeschehen hat sich gut entwickelt, sagt die Kanzlerin. Man könne über Lockerungen reden. Aber bei Überschreiten einer Obergrenze von Infektionen müssten die Ländern zurück zu den alten Beschränkungen.

Berlin (dpa) - Der Bund will die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen weitgehend den Ländern überlassen.

Er besteht aber auf einer Obergrenze von Neuinfektionen, ab der wieder härtere Beschränkungen greifen müssen. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder am Mittwoch hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Die Länder sollten demnach sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werde. Gerade wenn weitreichende Öffnungen erfolgt seien, steige die Gefahr einer dynamischen Entwicklung. "Ab einer gewissen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden", heißt es in der Vorlage.

Besonders sensibel seien Lockerungen bei den Schulöffnungen, in der Gastronomie und bei den Hotels. Denn dann komme es wieder zu Reisen in Deutschland, und die Gefahr von neuen Infektionengeschehen nehme zu, so die Kanzlerin.

PROFIFUSSBALL: Der Bund will dem deutschen Profifußball grünes Licht für die Wiederaufnahme des seit Mitte März ausgesetzten Spielbetriebes in der 1. und 2. Bundesliga geben. "Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine zweiwöchige Quarantänemaßnahme, gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers, vorweggehen", heißt es in der Beschlussvorlage. Als voraussichtlicher Termin für den Beginn der Geisterspiele ohne Zuschauer gilt der 15. oder der 21. Mai - ein genauer Termin ist in der Beschlussvorlage offen gelassen.

BREITENSPORT: Der Bund will den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Deutschland unter freiem Himmel unter Bedingungen wieder erlauben. In der Vorlage wird auf einen entsprechenden Beschluss der Sportminister der Länder vom 28. April Bezug genommen. Dort werden als Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter anderem genannt, dass ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.

GESCHÄFTE: Die Länder können alle Geschäfte wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung. Es müssten Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllt werden. Wichtig sei dabei, dass eine maximale Personenzahl von Kunden und Personal bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben werde.

SCHULEN: Allen Schülern soll schrittweise unter Auflagen bis zu den Sommerferien eine Rückkehr an die Schulen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten".

KINDERBETREUUNG: Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, kann vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt werden. Dazu gehören vordringlich unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln.

KRANKENHÄUSER, PFLEGEHEIME, SENIOREN- und BEHINDERTENEINRICHTUNGEN: In alle bisher schon von den Ländern erlassenen Verfügungen soll eine Regelung aufgenommen werden, "die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person ermöglicht wird, sofern es aktuell kein aktives Sars-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt".

GROSSVERANSTALTUNGEN: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Straßen- oder Schützenfeste sowie Kirmes-Veranstaltungen bleiben wegen der Corona-Pandemie untersagt - voraussichtlich bis mindestens zum 31. August.

TRACING-APP: In der Beschlussvorlage wird die "doppelte Freiwilligkeit" des Einsatzes sowie einer möglichen Datenweitergabe an das Robert-Koch-Institut betont. Gebe ein Bürger die Daten nicht frei, habe dies keinen negativen Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten der App. Ein konkreter Termin zur Einführung der App wird nach wie vor nicht genannt.

INDUSTRIE UND MITTELSTAND: Da man weiterhin in der Pandemie lebe, müssten nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermieden werden. Zugleich müssten allgemeine Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Maßnahmen minimiert werden. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen die Unternehmen dabei beraten und Kontrollen durchführen.

MINDESTABSTAND: Als weiterhin entscheidend wird in der Vorlage bezeichnet, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Dies sei die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen. Sie werde "noch für lange Zeit" erhalten bleiben. Mit jedem Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, "weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt".

Folgende Bereiche sollen die Länder selbstverantwortlich regeln: "Kontaktbeschränkungen, Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich, Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Diskotheken, Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen (Übernachtungsangebote für private Reisen), Messen, Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport, Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen."

Neueste Nachrichten



Neueste Nachrichten Samsung microSD Pro Ultimate

Europas größter Softwarehersteller SAP hat einen neuen Chef für seine Geschäfte rund um Künstliche Intelligenz (KI) beim US-Softwareriesen Microsoft gefunden. .

Walter Sun übernehme zum 1. ...

Lees Meer >>